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   BSG, 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B   

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https://dejure.org/2019,6876
BSG, 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B (https://dejure.org/2019,6876)
BSG, Entscheidung vom 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B (https://dejure.org/2019,6876)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - B 9 SB 67/18 B (https://dejure.org/2019,6876)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Während der mündlichen Verhandlung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schwerbehindertenrecht - Bewertung eines Einzel-GdB - erforderliche Darlegung der Auswirkungen auf den Gesamt-GdB - abweichende Bewertung durch das LSG während der mündlichen Verhandlung - keine ...

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RVs 2/92

    Verböserungsverbot - Verbot der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus BSG, 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B
    Er erwächst auch nicht in Bindung (Senatsurteil vom 5.5.1993 - 9/9a RVs 2/92 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 5 S 26 = Juris RdNr 20).

    Wird die Festlegung eines Einzel-GdB angegriffen, muss zugleich dargetan werden, dass sich hierdurch der Gesamt-GdB ändern muss (vgl Senatsurteil vom 5.5.1993 aaO).

    Vor diesem Hintergrund reicht der schlichte Hinweis des Klägers, aus dem oben genannten Senatsurteil vom 5.5.1993 (9/9a RVs 2/92 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 5) ergebe sich zu der aufgeworfenen Fragestellung nichts, keinesfalls aus, zumal er sich mit dem Inhalt dieser Entscheidung vor dem Hintergrund der mit der aufgeworfenen Frage thematisierten isolierten Beanstandung eines Einzel-GdB nicht ansatzweise auseinandergesetzt hat.

  • BSG, 09.12.2010 - B 9 SB 35/10 B

    Schwerbehindertenrecht - Bemessung des GdB

    Auszug aus BSG, 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B
    Auf eine Verletzung des § 128 Abs. 1 S 1 SGG (Grundsatz der freien Beweiswürdigung) kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG von vornherein nicht gestützt werden (vgl Senatsbeschluss vom 9.12.2010 - B 9 SB 35/10 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B
    Denn er hat keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG) mit höherrangigem Recht (s hierzu BSG Beschluss vom 16.1.2018 - B 14 AS 234/17 B - Juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 11.1.2017 - B 12 R 25/16 B - Juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - Juris RdNr 11) formuliert.
  • BSG, 05.02.2015 - B 13 R 372/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beweisantrag im Rahmen eines

    Auszug aus BSG, 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B
    Unabhängig davon, dass der Kläger keinen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG (iVm § 118 Abs. 1 S 1 SGG, § 403 ZPO) bezeichnet hat (allgemein zu den diesbezüglichen Anforderungen siehe Senatsbeschluss vom 7.10.2016 - B 9 V 28/16 B - Juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 10.10.2016 - B 13 R 172/16 B - Juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 5.2.2015 - B 13 R 372/14 B - Juris RdNr 12, jeweils mwN), zeigt er in der Beschwerdebegründung - anders als erforderlich - nicht auf, dass er einen entsprechenden Antrag auch noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 6.9.2018 durch Hinweis zu Protokoll gestellt und aufrechterhalten habe.
  • BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen siehe Senatsbeschlüsse vom 13.2.2017 - B 9 SB 41/16 B - Juris RdNr 6 und vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 21.09.2006 - B 12 KR 24/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B
    Um aufzuzeigen, dass er von der Entscheidung des LSG überrascht worden sein könnte, hätte er darlegen müssen, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts nach bisherigem Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl BSG Beschluss vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 07.10.2016 - B 9 V 28/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - umfangreiche und

    Auszug aus BSG, 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B
    Unabhängig davon, dass der Kläger keinen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG (iVm § 118 Abs. 1 S 1 SGG, § 403 ZPO) bezeichnet hat (allgemein zu den diesbezüglichen Anforderungen siehe Senatsbeschluss vom 7.10.2016 - B 9 V 28/16 B - Juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 10.10.2016 - B 13 R 172/16 B - Juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 5.2.2015 - B 13 R 372/14 B - Juris RdNr 12, jeweils mwN), zeigt er in der Beschwerdebegründung - anders als erforderlich - nicht auf, dass er einen entsprechenden Antrag auch noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 6.9.2018 durch Hinweis zu Protokoll gestellt und aufrechterhalten habe.
  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
    Auszug aus BSG, 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B
    Um aufzuzeigen, dass er von der Entscheidung des LSG überrascht worden sein könnte, hätte er darlegen müssen, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts nach bisherigem Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl BSG Beschluss vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus BSG, 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B
    Um aufzuzeigen, dass er von der Entscheidung des LSG überrascht worden sein könnte, hätte er darlegen müssen, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts nach bisherigem Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl BSG Beschluss vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 18.06.2018 - B 9 V 1/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B
    Denn auch dann gilt eine Rechtsfrage bereits als höchstrichterlich geklärt (Senatsbeschluss vom 18.6.2018 - B 9 V 1/18 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 10.10.2016 - B 13 R 172/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - eigenmächtige Übertragung eines

  • BSG, 30.11.2017 - B 9 V 35/17 B

    Versorgung nach dem OEG ; Divergenz der Rechtsprechung; Gegenüberstellung sich

  • BSG, 09.01.2017 - B 12 KR 35/16 B

    Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung;

  • BSG, 25.09.2017 - B 9 SB 51/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge; Verletzung der

  • BSG, 13.02.2017 - B 9 SB 41/16 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge; Merkmale eines

  • BSG, 11.01.2017 - B 12 R 25/16 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht; Kopf-und-Seele-Rechtsprechung; Grundsatzrüge;

  • BSG, 21.12.2017 - B 13 R 303/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Verstoß gegen die tatrichterliche

  • BSG, 21.08.2017 - B 9 V 19/17 B

    Leistungen nach dem OEG ; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige

  • BSG, 16.01.2018 - B 14 AS 234/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 16.12.2021 - B 9 V 32/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales

    a) Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren und bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 11.9.2019 - B 9 SB 50/19 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 20.2.2019 - B 9 SB 67/18 B - juris RdNr 6).
  • BSG, 05.11.2020 - B 9 SB 34/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Hierzu hätte er unter Bezugnahme auf den Gang des Gerichtsverfahrens und das Vorbringen der Beteiligten sowie unter Hervorhebung von Äußerungen des Berufungsgerichts darlegen müssen, dass die Entscheidung des LSG nach dem bisherigen Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl Senatsbeschluss vom 20.2.2019 - B 9 SB 67/18 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 12.3.2019 - B 13 R 273/17 B - juris RdNr 26; BSG Beschluss vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 20.10.2022 - B 10 ÜG 5/21 B

    Entschädigung wegen überlanger Dauer von Gerichtsverfahren; Divergenzrüge im

    Wird wie durch den Kläger ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG ) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren und bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das Entschädigungsgericht nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des Entschädigungsgerichts, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des Entschädigungsgerichts auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das Entschädigungsgericht mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen vgl BSG Beschluss vom 20.2.2019 - B 9 SB 67/18 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 25.08.2022 - B 9 SB 4/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Wird - wie vom Kläger - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren und bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s BSG Beschluss vom 20.2.2019 - B 9 SB 67/18 B - juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 28.11.2022 - B 9 SB 28/22 B

    Entziehung eines festgestellten Grades der Behinderung nach Heilungsbewährung

    Hierzu muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren und bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zu weiterer Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen vgl BSG Beschluss vom 20.2.2019 - B 9 SB 67/18 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 11.07.2022 - B 9 V 41/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - sozialgerichtliches Verfahren -

    Wird - wie durch die Klägerin - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht ( § 103 SGG ) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren und bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen BSG Beschluss vom 20.2 .2019 - B 9 SB 67/18 B - juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 11.09.2019 - B 9 SB 50/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG ) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren und bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 20.2.2019 - B 9 SB 67/18 B - juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 01.09.2023 - B 9 SB 20/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Wird die Festlegung eines Einzel-GdB angegriffen, muss zugleich dargetan werden, dass sich hierdurch der Gesamt-GdB ändern muss (vgl BSG Urteil vom 5.5.1993 - 9/9a RVs 2/92 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 5 - juris RdNr 20; BSG Beschluss vom 12.8.2021 - B 9 SB 7/21 BH - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 20.2.2019 - B 9 SB 67/18 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 04.05.2021 - B 9 V 67/20 B

    Leistungen wegen eines geltend gemachten Impfschadens; Verfahrensrüge im

    Will der Beschwerdeführer daher einen Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht rügen (§ 103 SGG ) , so muss er einen für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, prozessordnungsgemäßen Beweisantrag iS von § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 373, 403 ZPO bezeichnen, dem das LSG nicht gefolgt ist, obwohl er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (Senatsbeschluss vom 20.2.2019 - B 9 SB 67/18 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 12.08.2021 - B 9 SB 7/21 BH

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen G

    Wird die Festlegung eines Einzel-GdB angegriffen, muss zugleich dargetan werden, dass sich hierdurch der Gesamt-GdB ändern muss (Senatsurteil vom 5.5.1993, aaO; Senatsbeschluss vom 20.2.2019 - B 9 SB 67/18 B - juris RdNr 9).
  • BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B

    Anerkennung eines Hörschadens wegen einer chronischen Mittelohrentzündung als

  • BSG, 13.01.2021 - B 9 SB 32/20 B

    Aufhebung einer Zuerkennung des Merkzeichens G

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